Rehabilitationssport, kurz Rehasport, ist eine für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Leistung mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX). Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.
Die Kosten werden zu 100% von der Krankenkasse übernommen.
Rehasport steht allen Menschen ab dem vollendeten 7. Lebensjahr frei, die mit Unterstützung eines Gesundheitskurses ihre Schmerzen lindern wollen. Für Kinderrehasport (6.-14.Lj) gelten besondere Regeln. Der Rehasport kann jedem helfen, der Rückenschmerzen (auch Bandscheibenvorfall), Schulterschmerzen, Knieschmerzen, Hüftschmerzen, Gelenkschmerzen, usw. hat.
Häufig wird Rehasport zur medizinischen Nachsorge im Anschluss an eine ambulante Rehamaßnahme, oder an eine physiotherapeutische Maßnahme verordnet.